Moin Marcel,
es wäre nicht auszudenken, was paßieren könnte, wenn von den reich detailierten Modellen Zurüstteile abbrechen könnten, ich nehme auch an, du hättest keine passenden Ersatzteile parat, kleine Reperaturen, bei einer Ausstellung, vor Ort, ausführen zu können, bestimmt nich bei den oft schwierig zu beschaffenden Zurüstteilen?
Im Hinblick der Transportfehler, die von nicht in der Transportlogistik ausgebildeten Personen, sehr oft begangen werden, hier ein paar gut gemeinte Tips von mir, ob sie jemand beherzigt, bleibt jedem selbst überlassen.
1. Sicherheit geht vor! Das gilt für dich selbst, wie auch das Transportgut.
2. Nimm nicht zuviel Transportgut auf einmal, sondern laufe lieber mehrmals.
3. Trage niemals zu viel Transportgut, welches du mit deinem Kinn fixierst, so hast du nur ein stark eingschränktes Sichtfeld und kannst Hindernisse nicht rechtzeitig sehen, Stolpergefahr.
4. Jedes Transportgut, welches du trägst schränkt deine Sicht zum Boden ein.
5. Bei sperrigem und / oder schwerem Transportgut, lasse dir helfen, ggfs. beauftrage einen zweiten oder dritten Mann, der dich / euch auf Hindernisse aufmerksam macht.
6. Beim Tragen von Kisten oder Pappschachteln (der umgangsspracliche Karton ist eine Schachtel, Karton ist nur das Material aus dem die Schachtel hergestellt wurde) fasse die nicht nur seitlich an, sondern umfasse, dioganal die unteren, gegenüberliegenden Ecken (Transportgutsicherung gegen Abrutschen und aus der Hand gleiten).
Auch beim Transport im Auto gilt:
1. Der Fahrer des Fahrzeugs hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, daß jegliches Transportgut entsprechend den Vorschriften zur Ladungssicherung verstaut wurde und entsprechend gesichert ist.
2. Transportgut ohne Ladungssicherung darf nicht transportiert werden, der Fahrer haftet für die nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung und muß, ggfs. vor Fahrtantritt nachsichern.
3. Antirutschmatten aus gummierten Kunststoff oder Gummimatten verhindern, daß hölzernes Transportgut verrutschen kann.
4. Formschlüssige Beladung (nicht umgeklappte Rückbank) erhöt die Ladungssicherheit gegen ein Durchrutschen bei einer Vollbremsung, denn die Massenträgheit bewirkt, daß das Transportgut mit unverminderter Beschleunigung weiter seinem Ziel entgegen fahren möchte. Liegt das Transportgut an der Rückwand der Rückenlehne an, kann das Transportgut die Insassen des Fahrzeugs nicht ernsthaft verletzen.
5. Bei umgeklappter Rückbank gibt es keine formschlüssige Beladungsmöglichkeit, da der rückwärtige Teil der Vordersitze keine stabile Schutzwand haben, wie der rückwärtige der Teil der umgklappten Rückbank. Hier muß mit Zurrgurten (nicht den Sicherheitsgurten) gearbeitet werden, damit die Ladung die Vordersitze nicht durchschlagen kann.
6. Beim Niederzurren wird die Ladung auf den Wagenboden neidergezurrt, die Gurte müssen dafür mit der Karosserie verbunden werden können.
7. Zum Verhindern von eingedrückten Schachteln, sind an den Zurrgurten (Spanngurte) ggfs. Kantenschütze zu verwenden, die ein "Einschneiden" des Spanngurtes" in die Schachteln verhindern. Es darf auch mit einem Netz oder einer stabilen Gewebeplane gesichert werden.
8. Bei umgeklappter Rückbank muß mit umlaufenden Spanngurten das Transportgut und ggfs. Antirutschmatten, das Transportgut gegen ein Durchschlagen der Vordersitze gesichert werden.
Sollte man zufällig mal in eine Polizeikontrolle geraten, die Polizisten können euch die weiterfahrt untersagen, bis entsprechend nachgesichert wurde, wie hoch eine mögliche Strafe, für nicht vorhandene Ladungssicherung ausfällt, das setzt die Polizei bzw. die zuständige Behörde fest.
Achtung im benachbarten Ausland gelten andere Rechtsvorschriften und andere Strafmaßhöhen, die ggfs. auch vor Ort kassiert werden können.