Moin Kollegen,
bei der Einfuhr von Modellbahnartikeln in die EU fallen unter der Zolltarifnummer 950300-30 deklarierten Waren keine Zollgebühren an, lediglich die Einfuhrumsatzsteuer ist zu entrichten und das sxhon ab dem ersten Cent und nicht wie bisher ab 22 € bzw. 25 € Warenwert.
Fällt aber die erhobene Einfuhrumsatzsteuer unter 5 € verzichtet der Zoll auf die Eintreibung, weil der Verwaltungsaufwand diesbezüglich zu hoch wäre.
Elektrische Modellbahnen und Zubehör, davon ausgenommen sind Modellbahnsteuergeräte jeglicher Art, sind bei der Einfuhr nach der Zolltarifnummer TARIC 950300-30 mit einem Zollsatz von 0,0 % belegt.
Man darf aber nicht den Zollsatz mit der Einfuhrumsatzsteuer verwechseln, diese ist nämlich immer zu entrichten.
Wer hingegen Modellbahnartikel aus den USA bezieht oder beziehen möchte, sollte sich entsprechende Händler aus Kanada suchen, da die von der Trump Administration erhobenen Strafzölle von derzeit 20 % auf den Warenwert immer noch anfallen, da die Biden Administration diese noch nicht zurückgenommen hat.
Das Freihandelsabkommen mit den USA scheiterte ja bereits und wurde von der Trump Administration aufgekündigt um zu deren Gunsten neu verhandelt zu werden, was der EU aber nicht paßte.
Mit Kanada hingegen gibt es seit längerer Zeit ein Freihandelsabkommen, so daß über Kanada bezogene Modellbahnartikel frei von Strafzöllen eingeführt werden können und man auch die Differenzbetragsregelung mit der erhobenen Mehrwertsteuer geltend machen kann, wenn die V.A.T. in Kanada bereits gezahlt wurde, so sinkt dan der Umsatzsteuerbetrag um die Prozentpunkte, die bereits in Kanada entrichtet wurden.
Sonst übliche Zollgebühren fallen bei elektrischen Modellbahnartikeln, Signalen, Schienen und Zubehör nicht an.
Weitergehende und genauere Informationen sind bei den deutschen Zollämtern zu erfragen.
www.zoll.de