wie es nun mal im Alter so ist – Rechnen mit Formeln verlernt. Für meine Planung benötige ich Daten um die ersten Trassenbretter auszusägen. Früher genügte ein Anruf bei der richtigen Dienststelle der Deutschen Bundesbahn, heute geht das leider bei der "Aktienbahn" nicht mehr! Darum stelle ich jetzt hier im Gleisbau-Forum die Frage nach der Lösung und hoffe auf Eure Hilfe – bedanke mich schon mal im Voraus.
Nebenbahn - Radius 248 m – Streckengeschwindigkeit 70 km/h Welche Länge muss der Übergangsbogen bis zum Radius (Bogenanfang) sein? Benötigt der Radius des Gleises eine Überhöhung bei der Geschwindigkeit? Die Nachforschung im Internet brachte kein Erfolg, da die meisten Informationen nur für "Modellbahnspieler" waren (Verkürzungen und allgemeine Modellnormen). Da ein Bau mit Modulen geplant ist, spielt der Platz eine unbedeutende Rolle und kann/könnte nach Vorbild gebaut werden. Hierfür benötige ich Eure Hilfe als Rechenprofis.
LG Bahnmischa PS: die Daten bitte in m bzw. mm, Umrechnung in einen Modellmaßstab beherrsche ich noch. ^^
Re: Übergangsbogenberechnung verständlich für Rentner
Sa 5. Sep 2015, 19:27
Hallo Bahnmischa,
erst mal hier in unserem Forum und den Hinweis, daß ich dir deinen Beitrag ins jetzt richtige Forum verschoben habe. Keine Panik, dafür sind wir vom Forenteam ja da, dir auch zur Seite zu stehen oder mal Themen zu verschieben, sofern nötig.
Die Kleinmarkthalle ist bei uns der "gewerbliche" Bereich, wo allgemeine Forendiskussionen nichts zu suchen haben, es sei denn der Themenersteller gestattet dieses ausdrücklich.
Unsere Gleisbauspezialisten lesen hier auch regelmäßig mit und ich bin mir sicher, daß dir bestimmt jemand helfen kann.
Wenn du möchtest, kannst du dich ja noch im Bereich Willkommen unter "
Re: Übergangsbogenberechnung verständlich für Rentner
So 6. Sep 2015, 02:44
Hallo Mischa,
vieleicht hilft dir diese Berechnung weiter:
Gleisüberhöhung bezeichnet den Höhenunterschied beider Schienenoberkanten in einem Gleisquerschnitt. Die Überhöhung bewirkt, dass Radien mit höheren Geschwindigkeiten befahren werden können, ohne dass Fahrzeuge, Ladungen oder Fahrgäste starken Beschleunigungen zur Seite ausgesetzt werden, oder ein Schienenfahrzeug entgleisen kann. Als positiver Nebeneffekt reduziert sie die ungleichmäßige Abnutzung der Schienen. Als ausgleichende Überhöhung bezeichnet man die Überhöhung, welche beim Erreichen einer Entwurfsgeschwindigkeit die auf das Schienenfahrzeug wirkende Querbeschleunigung eliminiert.
Die theoretische Überhöhung (üt) wird bei der Regelspur, wie folgt berechnet:
üt = 11,8 x V x V : R
Wobei V die Streckengeschwindigkeit und R den Halbmesser des Bogens (Bogenradius) bezeichnet. Diese Formel wird bei der praktischen Anwendung allerdings je nach Regelfahrgeschwindigkeit bzw. kleineren Halbmessern abgeändert zu Anwendung gebracht.
Aus der Anforderung, dass an jeder Stelle des Fahrweges ein sicherer Nothalt eines Schienenfahrzeuges möglich sein muss, ergibt sich eine maximale Überhöhung, um im Stillstand ein Umkippen des Fahrzeugs nach innen zu verhindern. In Deutschland gestattet die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in Abhängigkeit von den verwendeten Fahrzeugen, deren Ladung und Sicherung eine Überhöhung von maximal 180 mm, dies entspricht bei der Normalspurweite von 1435 mm einer Querneigung von 12,6 %. Bedingt durch Toleranzen bei Bau und Instandhaltung von Gleisen, beträgt die maximal zulässige Überhöhung bei deutschen Infrastrukturbetreibern z.Z. für Schotteroberbau 160 mm und für feste Fahrbahnen 170 mm. Im Bereich von Bahnsteigen ist meist deutlich weniger Überhöhung zulässig.
Wenden wir diese Formel mit deinen Werten an ergibt das:
üt = 11,8 x V x V : R = 11,8 x 70 Km/h x 70 Km/h : 248 m = 233,145 üt = 233,15 (gerundet)
Eine Abweichende, wohl aber genauere Formel findest du bei Wikipedia unter "Schienenbahnen" im Artikel "
Re: Übergangsbogenberechnung verständlich für Rentner
So 6. Sep 2015, 09:49
Hallo Ingo,
da hätten wir schon unser erstes Problem. Nach der Formel beträgt die "üt = 233,15 (gerundet)", erlaubt sind aber nur lt. Wikipedia „… Begrenzung der zulässigen Überhöhung auf 150 mm“. In anderen Publikationen habe ich sogar nur von 130 mm gelesen. Es ist wohl gar nicht so einfach einen Gleisbogen nachzubauen. Ob eine Überhöhung bei einer Nebenbahn mit Vmax. 70 km/h nötig ist, bleibt eine weitere offene Frage, genauso wie die Länge des dazugehörigen Übergangsbogens.
Weitere Antworten von der Forumgemeinschaft werden von mir gerne gelesen und sind vielleicht auch für andere Modul und Trassenbauer interessant.
Re: Übergangsbogenberechnung verständlich für Rentner
Di 8. Sep 2015, 11:59
Hallo,
meine ersten Formelberechnungen (Danke für die Link's) kommen auf nachfolgende Werte: Überhöhung 103,1 mm = 105,0 mm aufgerundet - Übergangsbogen 73,5 m. Sollte jemand andere bzw. bessere Werte errechnet haben, bitte ich diese hier zu schreiben - Danke.
Re: Übergangsbogenberechnung verständlich für Rentner
Mi 9. Sep 2015, 21:32
Hallo Mischa,
sehe ich das richtig, du baust auch mit Stahschwellengleisjochen?
Wie unsere Kollegen der Schmalen Spuren schon erwähnten, sind Stahlschwellengleise bei der Modellbahn etwas unterrepräseniert, umso mehr erfreut es mich, daß auch du welche darstellst.