Moin Kollegen,
weiter gehts mit spannenden Themen.
Zugbildung der L.T.E.
Schutzwagen:
Schutzwagen dienten in der Anfangszeit der Eisenbahn dazu, Reisende vor möglichen Gefahren durch die Lokomotive zu schützen.
Im Falle einer Fehlbedienung der Dampfmaschine kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen, die sich in einer schlagartigen Expansion des erzeugten Dampfes äußert was wiederum zur Explosion des Dampfkessels führen kann.
Die dadurch auftretende Schockwelle kann ungeahnte Ausmaße annehmen und es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß durch umherfliegende Trümmerteile und siedenden Wassers Passagiere tödlich verletzt werden könnten.
Um diese möglichen Gefahren abzumildern werden Schutzwagen eingesetzt, welche unbesetzt sein sollten.
Um aber Leerwagen zu vermeiden, wurden den Schutzwagen eine zusätzliche Funktion zugewiesen und es wurde gestattet, unterwiesenes Betriebspersonal mitfahren zu lassen. Dafür mußten Schutzwagen mit besonderen Sicherheitseinrichtungen versehen werden, die zur Lokomotive hin mit einem über die gesamte Breite des Wagens reichenden Abteil ausgestattet sind,
welches nur von außen zugänglich ist.
Schutzwagen haben somit eine Schmalseite ohne Durchgangstüren mit einem dahinterliegendem Schutzabteil, welches als Stauraum für Betriebsmittel und persönliche Sachen des Betriebspersonals genutzt werden darf.
Dadurch hat ein Schutzwagen zwei massive Schutzwände nach der einen Längsseite des Wagens zur möglichen Gefahrenabwehr durch die Lokomotive. Die restliche Wagenfläche kann als Packwagen genutzt werden.
Abteile für Betriebspersonal haben sich somit am anderen Wagenende zu befinden, wo auch eine Durchgangstüre zum nächsten Wagen oder zu einem Peron sein darf.
Fakultativwagen:
Werden Schutzwagen als Fakultativwagen in Güterzügen oder gemischten Zügen eingesetzt, haben sie auch herunterklappbare Sitzbänke für eventuell mitreisende Passagiere an der Längsseite, des als Packwagen gebauten Schutzwagens, sowie ein weiteres Abteil für einen mitfahrenden Bahnhofs- oder Güteragenten, sofern diese Aufgaben nicht dem Zugführer zufallen.
Postwagen:
Sollen Postwagen auch die Funktion eines Schutzwagens übenehmen können, müssen sie wie bei als Packwagen gebauten Schutzwagen auch über ein von nur außen zugängliches Abteil verfügen, welches sich, zur Lokomotive hin, über die gesamte Wagenbreite hin erstreckt.
Um dem Diebstahl von Post vorzubeugen, haben Postwagen keine Durchgangstüren zum nächsten Wagen und die Trittbretter an den Wagenenden sind kürzer, um einen Wagenübergang von außen nicht zu ermöglichen.
Postwagen als Schutzwagen – Bild mit Genehmigung des Stadtarchivs Ahrensburg
Für unsere Zugbildung haben wir somit schon einmal zwei Wageneinreihungen ermittelt:
Lokomotive
Postwagen (sofern im Kurs vorhanden)
Schutzwagen (meistens ein Packwagen)
Die übrigen Wagen des Zuges ergeben sich aud den zu transporienden Frachtgütern oder den zu transportierenden Reisenden.
Güterzüge:
Schwere Wagen nach vorn, leichte Wagen nach hinten.
Ist am letzten Wagen keine Anbringung für Oberwagenlaternen und den den Zugschlußsignalisierungen vorhanden, muß sich ein Güterzugbegleitwagen am Zugschluß befinden.
Gemischte Züge
Bei gemischten Zügen übernehmen die Güterwagen die Schutzwagenfunktion, mitgeführte Personenwagen befinden sich am Zugschluß.
Personenzüge:
Personenzüge werden nach vorn zur Lokomotive mit einem Schutzwagen gesichert, werden Helfermaschinen am hinteren Zugende notwendig, müssen sie durch einen weiteren Schutzwagen nach vorn abgesichert werden.
Besondere Laufwege:
Darunter versteht man den Laufweg eines Zugkurses über mehrere Kopfbahnhöfe, da ein Umrangieren eines Schutzwagens sehr oft mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist, da dieser ja noch in der Ausrichtung gedreht werden müßte, kann auf ein Umrangieren verzichtet werden, wenn im Zugkurs die Entfernung zwischen zwei Kopfstationen geringer ist als die übrige Laufstrecke der Zuläufe.
Schutzwagen müssen sich immer, an der längsten Teilstrecke des Laufweges eines Zuges, hinter der Lok befinden.
Werden mehrere Packwagen mitgeführt, haben sich diese an beiden Zugenden zu befinden, um die Funktion als Schutzwagen zu beiden Seiten ausüben zu können.
Bei anderen Bahngesellschaften mag das wohl anders gehandhabt werden, bei der L.T.E. gibt es aber diese Vorgaben.