Ermittlung des Lokomotivbedarfs




Eisenbahnthemen von 1828 bis 1919 der Epoche I
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Ermittlung des Lokomotivbedarfs

Beitragvon Atlanta » Sa 29. Aug 2020, 02:19

Moin Kollegen,

befassen wir uns mal mit dem Thema der Ermittlung des Lokomotivbedarfs auf preußischen Eisenbahnen.

Bereits im Jahr 1871 kam die Frage auf, "wie soll eine Eisenbahn den Bedarf an Lokomotiven berechnen?"

Für Entfernungsangaben in Preußen gilt:
1 Meile = 7,5 Km

Hierzu wurden seitens der Eisenbahningenieure statistische Zahlen miteinander verglichen und entsprechende Forneln abgeleitet, mit denen wir uns einmal etwas näher befassen wollen.

Der Bedarf von Lokomotiven hängt nicht nur von deren Zahl an Betriebsmeilen ab; sondern es sind noch mannigfaltige andere Umstände maßgebend.

Was zunächst das Erfordernis von Personenzug-Lokomotiven anbelangt, so ist dieses abhängig von Zahl der verkehrenden Züge, deren Fahrplan, von der Zahl der Maschinenwechsel-Stationen und der Entfernung der letzteren voneinander. Die Entfernung, in Preußen, zwischen zwei Maschinenwechsel-Stationen beträgt gewöhnlich 2½ bis 4 Meilen (18¼ bis 30 Km); es richtet sich somit deren Zahl und Entfernung in erster Reihe nach der Länge der Bahn, dann aber auch nach der Lage von Einmündungsstellen der allfähig vorhandenen Zweigbahnen.

Für jeden Personenzug wird eine Lokomotive angenommen und für Reperaturen 20 % hinzugeschlagen unter Berücksichtigung fristgerechter Revisionstermine, so daß man den Fahrplan nicht besonders beachten muß.

L¹ wird die Anzahl der benötigten Personenzug-Lokomotiven genannt.
Z ist die Anzahl der verkehrenden Personenzüge.
M ist die Zahl der Maschinenstrecken.

Eine Maschinenstrecke ist der Laufweg vom Anfangsbahnhof bis zum Endbahnhof im Fahrplan einer Lokomotive.

So ergibt sich nach dem Gesagten diese Formel:

(1)
L¹ = Z M + 20 % Z M
L¹ = Z M + 0,2 Z M
L¹ = 1,2 Z M

Bei Bahnen, deren Länge 6 bis 15 Meilen (45 bis 112 ½ Km) haben, kann jede Lokomotive pro Tag 2 Züge befördern; somit muß dann in der Formel (1) für M der Wert 0,5 M eingesetzt werden.
Beträgt die Länge der Bahn unter 6 Meilen (45 Km), so kann eine Lokomotive pro Tag vier Züge befördern und es muß in Formel (1) für M bloß 0,25 M eingeführt werden.

1. Rechenbeispiel:
Länge der Bahn: 10 Meilen (75 Km)
Anzahl fahrplanmäßiger Züge pro Tag: 20 Züge
So ergeben sich nach Formel (1):

L¹ = 1,2 x 20 x 0,5
L¹ = 12

12 Personenzug-Lokomotiven müßten vorgehalten werden, zzgl. 1 Reservelokomotive.

2. Rechenbeispiel:
Länge der Bahn: 4 Meilen (30 Km)
Anzahl fahrplanmäßiger Züge pro Tag: 34
So ergeben sich nach Formel (1):

L¹ = 1,2 x 34 x 0,25
L¹ = 10,2

Da es unmöglich ist 10,2 Lokomotiven vorzuhalten, wird aufgerundet auf 11 Lokomotiven zzgl. 1 Reservelokomotive.

Würden beide Rechenbeispiele für eine Haupt- und Sekundärbahn von einer gemeinsamen Hauptstation berechnet werden, zählt man die Anzahl der Lokomotiven aus beiden Rechenbeispielen zusammen:

12 + 11 = 23

23 Lokomotiven müßten vorgehalten werden.

Da die Reperaturanfälligkeit von Lokomotiven mit 20 % also ⅕ veranschlagt wurde, müßte man je 5 Lokomotiven jeweils eine Reservelokomotive zuordnen. Weil aber die Reperaturanfälligkeit bereits in der Formel mit berücksichtigt wurde, kann man je 20 Lokomotiven 1 Reservelokomotive vorhalten, somit benötigt man bei 23 Lokomotiven maximal 2 Reservelokomotiven.

Schönen Gruß

Ingo
Schönen Gruß,
Ingo
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L.T.E. – Lübeck Travemünder Eisenbahn Epoche I + II in H0/H0e
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