Moin Manni,
Deine Definition zum Kopfbahnhof ist so nicht ganz zutreffend, ich erinnere da an verschiedene Kopfbahnhöfe, wo es auch Gleise gab, die durch ihn hindurch und zur anderen Seite wieder herausfuhren um über eine Verbindungsbahn mit einem anderen Kopfbahnhof zu interagieren, so wie es früher in Hamburg der Fall war, bevor der Hbf gebaut wurde.
Manch Kopfbahnhöfe hatten aber am Gleisende Drehscheiben zum Wenden der Lokomotiven, diese mußten sich nicht zwangsläufig in der Personenhalle befinden sondern konnten auch je nach Bauart des Kopfbahnhofs davor liegen.
Was diese Bahnhöfe dann allerdings nicht hatten, waren Inselbahnsteige, die durch einen Querbahnsteig miteinander verbunden waren, so verlegte man nicht selten den Personen-, Post- und Gepäckzugang in Tunnel oder auf Brücken.
Sehr frühe Bauarten der Kopfbahnhöfe bestanden nur aus zwei äußeren Bahnsteigen mit je einem parallelen Gleis ohne Bahnsteigberührung.
Auf den Gleisen ohne Bahnsteig wurden Lokumläufe realisiert und Wagen abgestellt, des Nachts dienten Alle Bahofsgleise innerhalb der Personenhalle als Abstellgleise für Personenwagen.
Grundsätzlich hatte jeder Kopfbahnhof eine Ankunft- und eine Abfahrtseite.
Erst in späteren Jahren durch die Schaffung weiterer Inselbahnsteige oder Halbinselbahnsteige, welche wie Finger zum Querbahnsteig im 90° Winkel angeordnet waren, gab es auch Gleise, an denen lediglich ein Lokwechsel vollzogen wurde und die Züge dann entgegen der Einfahrtrichtung auch wieder abgelassen wurden, ohne vorher noch in den Abfahrtbereich umgesetzt werden zu müssen, wie es aber segr lange der Fall war, da ein Bahnpolizeireglement dieses so vorschrieb.
,,Im Bahnhof endende Züge müssen von der Empfangsseite auf die Abfahrtseite umgesetzt werden."
Ein weiteres Bahnpolizeireglement schrieb vor, daß die Publikumsströme des ankommenden und abfahrenden Publikums voneinander getrennt abgefertigt werden müssen.
Nach früheren Sitten und Gebräuchen war es erst 2 Stunden vor Abfahrt eunes Zuges möglich, auch Fahrkarten für diesen Zug käuflich zu erwerben.
Der betreffende Abfahrbahnsteig wurde erst eine ½ Stunde vor dem Ablassen des Zuges geöffnet, so daß das zahlende Publikum, die ihm zugewiesenen Sitzplätze im Zug, rechtzeitig einnehmen konnten.
Kurz vor Abfahrt des Zuges wurde der Bahnsteig abgeläutet, Publikum, Begleitpersonen und nicht unterwiesene Personale mußten den Bahnsteig bis hinter die Bahnsteigsperre verlassen.
War dieses geschehen wurde der Zug abgefertigt.
Während der gesamten Prozudur betätigte der Lokführer insgesamt dreimal seine Dampfpfeife, nach dem 3. Ertönen der Dampfpfeife setzte sich der Zug mit läutender Glocke in Bewegung bis die Geschwindigkeit von 25 Km/h erreicht wurde.
Lang, lang ist es her aber aus dieser Tradition heraus stammten viele der größeren Kopfbahnhöfe noch ab aber so wie heutzutage die Betriebsabläufe sind, sind sie nicht im entferntesten miteinander vergleichbar.